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hat der Beauftragte für den Datenschutz
auf Antrag Jedermann in geeigneter Weise die in § 4 a BDSG
festgelegten Angaben
verfügbar zu machen. Dieser Verpflichtung kommen wir hiermit
unmittelbar nach. Auf
einen individuellen Antrag verzichten wir.
Verantwortliche Stelle
Danflo Handels GbR, Bgm.-Ehlers.-Str. 42, 26931 Elsfleth
Das eigentliche Geschäft der Firma ist der Verkauf von
Kaminöfen an
Endkunden, wobei neben dem Ofenverkauf auch Lieferung,
Anschluß und
Kernlochbohrung als Montageservice übernommen werden. Um diese
Aufgaben
wahrnehmen zu können, erfolgt eine Datenerhebung,
-verarbeitung und -nutzung zur
Erfüllung sonstiger Zwecke, die gemäß den
einschlägigen Vorschriften des BDSG zulässig
sind.
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oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, bitten wir um eine
Nachricht. Wir garantieren dafür, dass zu Recht beanstandete
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Sinne der Schadensminderungsobliegenheit als unbegründet
zurückgewiesen. Unberechtigte Abmahnungen und/oder
Unterlassungserklärungen werden direkt mit einer negativen
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AGB:
Alle
Aufträge werden nur
aufgrund der nachstehenden Bedingungen angenommen. Die Annahme
erfolgt ausschließlich durch schriftliche
Bestätigung des
Auftragnehmers. Nachträgliche mündliche
Vereinbarungen werden
jeweils schriftlich bestätigt.
1.) Die
Verträge zwischen
Verkäufer und Käufer sind Kaufverträge, bei
Übernahme der Montage
durch den Verkäufer Werklieferungsverträge.
2.a) In Prospekten, Anzeigen
usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der
Preisangaben –
freibleibend und unverbindlich. Speziell ausgearbeitete Angebote sind
30 Kalendertage verbindlich.
2.b) Lehnt der Verkäufer
nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt
die Bestätigung als erteilt.
3.a) Der Verkäufer bemüht
sich, die angegebenen Termine einzuhalten. Gerät er in Verzug,
so
kann der Käufer nach Maßgabe der folgenden
Bestimmungen vom Vertrag
zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung
verlangen.
3.b) Die Dauer der vom Käufer
zu setzenden Nachfrist wird auf 4 Wochen festgelegt, die mit dem
Eingang der schriftlichen Nachfrist-setzung beim Verkäufer
beginnt.
Bei Sonderanfertigungen verlängert sich die Frist auf 6 Wochen.
4.a) Wird der vereinbarte
Liefertermin auf Wunsch des Käufers verschoben, kann die Ware
bis zu
6 Wochen kostenfrei gelagert werden. Anschließend werden
Lagerkosten
berechnet.
4.b) Wird der vereinbarte
Liefertermin auf Wunsch des Käufers verschoben, muß
der komplette
Kaufpreis innerhalb von 4 Wochen überwiesen werden.
5.a) Die
Lieferung erfolgt
unfrei ab Lager. Der Verkäufer ist berechtigt, jedoch nicht
verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des
Käufers zu
versichern.
5.b)
Sollte kein freier Zugang
zur Verwendungsstelle bestehen (wegen Baustelle, Stufen,
o.ä.), wird
die Lieferung zu einer ungehindert zugänglichen Stelle
(Garage,
Eingang, Flur, o.ä.) oder, falls dies auch nicht
möglich ist, bis
zur Bordsteinkante vereinbart.
6.a) Der
Käufer muß, soweit
lediglich ein Kaufvertrag geschlossen ist, die Lieferung bei Ankunft
unverzüglich auf Transportschäden unter-suchen und
dem Verkäufer
von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort Mitteilung machen.
Im
Übrigen müssen dem Verkäufer offensichtliche
Mängel von
Lieferungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
von 4 Tagen
nach Lieferung oder Fertigstellung der Leistung, schriftlich
mitgeteilt werden. Mangelhafte Liefergegenstände oder
mangelhafte
Leistungen sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der
Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den
Verkäufer bereitzuhalten
6.b) Die
Gewährleistungspflicht beträgt 24 Monate und beginnt
mit dem Datum
der Lieferung oder Leistung.
6.c)
Schlägt die
Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl,
kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der
Vergütung oder
Rückgängigmachen des Vertrages verlangen.
7.a) Bis
zur Erfüllung aller
Forderungen, die dem
Verkäufer aus dem Kaufvertrag gegen den
Käufer im Zeitpunkt der Lieferung zustehen, behält
sich der
Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor
(Vorbehaltsware). Der Käufer darf über diese
Vorbehaltsware nicht
verfügen.
7.b) Bei
Zugriffen Dritter –
insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware hat
der
Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen
und diesen
unverzüglich zu benachrichtigen.
7.c) Bei
vertragswidrigem
Verhalten des Käufers – insbesondere bei
Zahlungsverzug – ist
der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf dessen Kosten
zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der
Pfändung der
Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein
Rücktritt vom Vertrag
vor, es sei denn, bei dem Vertrag handelt es sich um ein
Ratenzahlungsgeschäft.
8.a) Das
Personal des
Verkäufers, das die Auslieferung oder Fertigstellung vornimmt,
ist
zum Inkasso berechtigt.
8.b) Die
Ablehnung von Schecks
oder Wechseln behält sich der Verkäufer
ausdrücklich vor. Die
Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen
gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
8.c) Der
Käufer ist zur
Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt ist.
9.a) Die
Preise schließen die
gesetzliche Umsatzsteuer ein.
9.b) Die
Preise für Montage
und Zusatzarbeiten gelten für den normalen Arbeitsumfang.
Aufwendungen für zusätzliche, vom Verkäufer
nicht zu vertretende
Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
9.c)
Befinden sich an den
vorgesehenen Montageorten Stromleitungen, Wasser-, Heizungsrohre oder
sonstige Hindernisse, so ist der Käufer spätestens
bei
Auftragserteilung verpflichtet, den Verkäufer schriftlich
darauf
hinzuweisen. Stellen sich während der Montagearbeiten
derartige
Hindernisse ohne entsprechenden vorherigen Hinweis heraus, so
trägt
der Käufer alle sich hierdurch ergebenden Mehrkosten.
9.d) Bei
Vorlage von
Grundrissen (Bauplänen) vom Käufer wird vom
Verkäufer die
Richtigkeit dieser ohne Prüfung angenommen ,sofern deren
Unrichtigkeit für den Verkäufer nicht offensichtlich
gewesen ist.
Sollte sich auch bei Montage herausstellen, daß die
vorgelegten
Pläne nicht richtig waren, gehen die hieraus entstehenden
zusätzlichen Kosten zu Lasten des Käufers, sofern
nicht wiederum
deren Unrichtigkeit für den Verkäufer offensichtlich
war.
10.) Der
Käufer ist zur
Abnahme der bestellten Ware verpflichtet. Die Abnahmepflicht ist eine
Hauptpflicht. Verweigert der Käufer die Abnahme, stehen dem
Verkäufer alle Rechte aus §326 BGB zu, insbesondere
das Recht auf
Schadensersatz einschließlich des entgangenen Gewinns. Bei
Abnahmeverzug des Käufers ist der Verkäufer nach
einer angemessenen
Nachfristsetzung verbunden mit einer Ablehnungsandrohung berechtigt,
Schadensersatz in Höhe von 30% der Kaufsumme zzgl. Mwst. zu
verlangen.
11.a) Der
Käufer hat Sorge
dafür zu tragen, daß die Baustelle gut
zugänglich und ein Aufbau
ohne Behinderung möglich ist. Hierzu gehört das
Verständigen der
Mieter, Freihalten des benötigten Arbeitsraumes, Schaffung von
Stellplätzen für LKW und Platz für die
Lagerung der Materialien
sowie kostenlosen Strom- und Wasseranschluß.
Behördliche
Genehmigungen sind vom Käufer auf seine Kosten zu beschaffen
und
unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Der Käufer
wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die
Ausführung von
genehmigungspflichtigen Arbeiten nur nach vorheriger Erteilung einer
Baugenehmigung gestattet ist und er deshalb auf das Nichtvorliegen
der behördlichen Genehmigung schriftlich hinzuweisen hat.
Während
der Frostperiode muß
die Baustelle gut beheizt sein. Die Baustelle muß so
hergerichtet
sein, daß der Ofen oder Kamin einen festen Untergrund in
fertiger
Höhe hat (z.B. Verbundestrich oder Beton).
11.b) Bei
Ankunft der
Handwerker muß eine weisungsberechtigte Person für
den Aufbau und
nach Fertigstellung für die Abnahme zugegen sein.
12.a)
Handmuster und Abschläge
von Natursteinen, Kacheln o.ä. können niemals alle
Eigenschaften
und Unterschiede in Farbe, Zeichnung, Struktur und Gefüge des
Materials in sich vereinigen. Sie gelten daher als
Durchschnittsprobe. Werden Naturprodukte verarbeitet, sind aus der
Eigenschaft dieser Materialien entstehende Einflüsse wie
Farbdifferenzen sowie Schwundrisse oder dadurch entstehende
Schäden
auch am Werk in der Regel kein Mangel und unterfallen daher nicht den
Gewährleistungs-rechten, es sei denn, bestimmte Eigenschaften
wurden
ausdrücklich zugesichert. Gleiches gilt für
Strukturputze, bei
denen eine Rissebildung nicht vermeidbar ist.
12.b)
Keine Haftung wird vom
Verkäufer für eventuelle andere Einflüsse
übernommen, die aus
einem falschen Schornsteinquerschnitt, ungünstigen
Abzugsverhältnissen, Fallwinden oder daraus entstehen,
daß
behördliche Bestimmungen außerhalb unserer
Leistungen nicht
eingehalten wurden. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht,
soweit dem
Verkäufer ein Verstoß gegen die ihm obliegenden
nebenvertraglichen
Hinweis- und Beratungspflichten anzulasten ist.
12.c) Bei
Kachelöfen können
bezüglich Kacheln Farbunterschiede in der Glasur auftreten.
Auch
sind durch den Brennvorgang geringfügige
Maßabweichungen der
einzelnen Kacheln und somit auch der Fugen unumgänglich.
Haarrisse,
leichte Wolken und Glasurwülste sind Merkmale von Ofenkacheln
und
somit in der Regel kein Grund zur Beanstandung oder Wertminderung.
12d) Der
Käufer hat
sicherzustellen, das am Schonstein oder Wänden, an denen
gebohrt
oder gestämmt werden muß, keinerlei Leitungen (z.B.
Strom, Wasser)
verlaufen.
13.) Die
eventuelle
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen hat
auf den Bestandteil der übrigen Bestimmungen keinen
Einfluß. Der
Verkäufer behält sich das Recht vor, die Modelle je
nach Bedarf und
dem neuesten technischen Stand unwesentlich zu ändern.
14.)
Für diese
Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen dem
Verkäufer und dem Käufer gilt das deutsche Recht. Das
Einheitliche
Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen findet
keine
Anwendung. Für Montageleistungen gilt die VOB
(Verdingungsordnung
für Bauleistungen).
Hinweis für Abmahnversuche
Es wird keine
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beanstandete Passagen zum nächstmöglichen Termin entfernt werden, ohne dass Sie
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Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende
Kontaktaufnahme wird im Sinne der Schadensminderungsobliegenheit als
unbegründet zurückgewiesen. Unberechtigte Abmahnungen und/oder
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